Warum jetzt handeln? Ladeinfrastruktur beim Eigentümerwechsel intelligent umsetzen
Die Ladeinfrastruktur beim Eigentümerwechsel intelligent umzusetzen wird zunehmend zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor für Immobilienbesitzer. Angesichts von rund 21 Millionen Mehrparteienhäusern und knapp neun Millionen Stellplätzen abseits öffentlicher Straßen in Deutschland eröffnet sich ein enormes Potenzial für die Energiewende. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass gerade der Eigentümerwechsel den idealen Zeitpunkt bietet, um zukunftsfähige Ladeinfrastruktur mitzudenken.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hat einen speziellen Leitfaden veröffentlicht, der Schritt für Schritt den Weg zur Ladelösung im Mehrparteienhaus erklärt. Besonders für gewerbliche Ladeinfrastruktur und Asset Manager eröffnen sich hier neue Möglichkeiten. Durch eine gemeinsame Investition mehrerer Eigentümer können Installationskosten geteilt werden, was langfristige Einsparungen ermöglicht. Zusätzlich schafft das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz 2021 (WeMoG) einen rechtlichen Rahmen, der es Wohnungseigentümern erleichtert, eigene Ladestationen zu installieren.
Der Bedarf ist eindeutig: Bis 2030 wird in privaten und gewerblichen Immobilien ein Bedarf von 8 bis 12 Millionen Wallboxen und Ladestationen prognostiziert. Gleichzeitig steigt die Zahl der Elektrofahrzeuge rapide an – allein 2020 wurden in Deutschland rund 400.000 Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb zugelassen, wodurch der Anteil an Neuzulassungen innerhalb eines Jahres von drei auf 14 Prozent stieg. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln.
Warum jetzt handeln? Chancen beim Eigentümerwechsel
Ab Januar 2025 verlangt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) bei gewerblich genutzten Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt. Der Eigentümerwechsel bietet folglich den idealen Zeitpunkt, um diese gesetzliche Anforderung vorausschauend zu erfüllen und gleichzeitig mehrfach zu profitieren.
Immobilien mit Ladeinfrastruktur gelten als nachhaltig und modern. Studien zeigen, dass grüne Gebäude mit E-Mobility-Ausstattung eine Wertsteigerung von 10 bis 20% erzielen können. Darüber hinaus eröffnen sich durch die Ladeinfrastruktur neue Einnahmequellen. Neben der Nutzung durch Mitarbeiter oder Mieter lassen sich Ladestationen für öffentliche Nutzung freigeben und monetarisieren.
Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass gerade beim Eigentümerwechsel der richtige Zeitpunkt ist, Ladeinfrastruktur mitzudenken: ESG-Ziele, Wertsteigerung und die Bündelung von Mieterbedarfen lassen sich jetzt am besten umsetzen. Bei AMBA Operations begleiten wir seit 5 Jahren Eigentümer und Asset Manager als Full-Service-Anbieter – mit eigenen Elektroplanern und Monteuren. Ein wichtiger Punkt für viele unserer Kunden: Durch unser Betriebsmodell entstehen für Sie keine laufenden Kosten, und die Gewerbesteuerbefreiung der Immobilie bleibt unberührt. Zudem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit den Mietern.
Die finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme macht die Investition besonders attraktiv. Je nach Standort können bis zu 60% der Investitionskosten gedeckt werden. Mehrere Bundes- und Landesförderprogramme unterstützen vereinzelt die Installation von Ladeinfrastruktur in Gewerbeimmobilien.
Planung und Umsetzung im gewerblichen Umfeld

Image Source: Electrify News
Bei der Planung gewerblicher Ladeinfrastruktur sind intelligente Lademanagement-Systeme entscheidend. Diese steuern Ladevorgänge mit reduzierter Leistung und zeitlich versetzt, wodurch die Kosten im Vergleich zum ungesteuerten Laden deutlich gesenkt werden. Grundsätzlich stehen zwei Optionen zur Verfügung: dezentrale cloudbasierte oder rein lokale Systeme.
Cloudbasierte Systeme ermöglichen Remote-Überwachung und Fernzugriff – ideal für Ladeparks mit mehreren Standorten. Lokale Systeme hingegen berücksichtigen in Echtzeit die aktuelle Gebäudelast, was besonders an Standorten mit begrenzter Netzkapazität wichtig ist. Kombinierte Systeme vereinen die Vorteile beider Welten.
Eine professionelle Planung umfasst:
- Analyse des Ladebedarfs und Auswahl geeigneter Standorte
- Entscheidungen über Ladekapazität und Ladegeschwindigkeit
- Sicherstellung der Energieversorgung durch optimales Lastmanagement
Für den Betrieb einer komplexen Ladeinfrastruktur empfiehlt sich bereits bei der Planung die Integration von Verbrauchserfassungssystemen. Vielseitige Abrechnungsmöglichkeiten für Fuhrpark, Mitarbeiter, Partner-Firmen, Mieter und Kunden erlauben eine exakte Abrechnung und verwandeln Ladeinfrastruktur von einer Kostenstelle zu einem Profitcenter.
Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass gerade beim Eigentümerwechsel der richtige Zeitpunkt ist, Ladeinfrastruktur mitzudenken: ESG-Ziele, Wertsteigerung und die Bündelung von Mieterbedarfen lassen sich jetzt am besten umsetzen. Bei AMBA Operations begleiten wir seit 5 Jahren Eigentümer und Asset Manager als Full-Service-Anbieter – mit eigenen Elektroplanern und Monteuren. Ein wichtiger Punkt für viele unserer Kunden: Durch unser Betriebsmodell entstehen für Sie keine laufenden Kosten, und die Gewerbesteuerbefreiung der Immobilie bleibt unberührt. Zudem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit den Mietern.
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) von 2020 schafft eine solide rechtliche Grundlage für die Installation von Ladeinfrastruktur. Es gibt Wohnungseigentümern einen durchsetzbaren Anspruch auf die Einrichtung von Ladepunkten. Auch Mieter haben gemäß § 554 BGB einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus einer Elektro-Ladestation. Die Gemeinschaft kann zwar Einfluss auf die geplante Maßnahme nehmen, muss aber den Einbau gestatten.
Wirtschaftlich betrachtet lohnt sich die Investition durch klare Steuervorteile. Bis 2030 gilt ein Wegfall des geldwerten Vorteils für das Laden privater Fahrzeuge am Arbeitsplatz. Für Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb verringert sich der geldwerte Vorteil auf 0,25 Prozent bei einem Bruttolistenpreis unter 100.000 Euro.
Die Betriebskosten umfassen:
- Fixe Kosten pro Ladepunkt (Wartung, Netzwerk, Service)
- Variable Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde
Besonders für Immobilienbesitzer ist die Gewerbesteuerbefreiung relevant. Ab 2024 werden Bagatellgrenzen für gewerbliche Nebeneinnahmen eingeführt, die es vermögensverwaltenden Gesellschaften ermöglichen, bis zu 10% der Gesamteinnahmen gewerblich zu erzielen, ohne die erweiterte Kürzung zu verlieren. Diese Grenze steigt 2025 für den Betrieb von Ladeinfrastruktur auf 20%.
Zukunftssichere Anlagen setzen auf einheitliche Normen und Standards. Das Open Charge Point Protocol (OCPP) ist dabei das gängigste Kommunikationsprotokoll zwischen Ladestationen und Backend-Systemen. Ergänzend regelt ISO 15118 die gemeinsame Sprache von Ladestationen und Elektroautos und gilt als Schlüsselelement für innovative Technologien wie das netzdienliche, bidirektionale Laden.
Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass gerade beim Eigentümerwechsel der richtige Zeitpunkt ist, Ladeinfrastruktur mitzudenken: ESG-Ziele, Wertsteigerung und die Bündelung von Mieterbedarfen lassen sich jetzt am besten umsetzen. Bei AMBA Operations begleiten wir seit 5 Jahren Eigentümer und Asset Manager als Full-Service-Anbieter – mit eigenen Elektroplanern und Monteuren. Ein wichtiger Punkt für viele unserer Kunden: Durch unser Betriebsmodell entstehen für Sie keine laufenden Kosten, und die Gewerbesteuerbefreiung der Immobilie bleibt unberührt. Zudem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit den Mietern.
Fazit
Die Implementierung von Ladeinfrastruktur beim Eigentümerwechsel erweist sich zweifellos als strategisch kluge Entscheidung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die gesetzlichen Anforderungen des GEIG ab Januar 2025 ohnehin Handlungsbedarf schaffen – warum also nicht jetzt schon diesen Schritt gehen und die zahlreichen Vorteile nutzen? Tatsächlich bietet der Eigentümerwechsel den idealen Zeitpunkt, um zukunftsfähige Lösungen zu integrieren und dadurch langfristig zu profitieren.
Besonders hervorzuheben ist die Wertsteigerung von Immobilien mit moderner Ladeinfrastruktur. Darüber hinaus eröffnen sich neue Einnahmequellen durch die Monetarisierung von Ladestationen. Unternehmen können außerdem von steuerlichen Vorteilen profitieren, während gleichzeitig die Gewerbesteuerbefreiung für vermögensverwaltende Gesellschaften gewahrt bleibt.
Bei der praktischen Umsetzung spielen intelligente Lademanagement-Systeme eine entscheidende Rolle. Sie ermöglichen nicht nur eine effiziente Energienutzung, sondern auch vielseitige Abrechnungsmöglichkeiten für verschiedene Nutzergruppen. Infolgedessen wandelt sich die Ladeinfrastruktur von einer Kostenstelle zu einem gewinnbringenden Asset.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder festgestellt, dass gerade beim Eigentümerwechsel der richtige Zeitpunkt ist, Ladeinfrastruktur mitzudenken: ESG-Ziele, Wertsteigerung und die Bündelung von Mieterbedarfen lassen sich jetzt am besten umsetzen. Als Full-Service-Anbieter begleitet AMBA Operations seit 5 Jahren Eigentümer und Asset Manager mit eigenen Elektroplanern und Monteuren. Ein wichtiger Vorteil für viele unserer Kunden: Durch unser Betriebsmodell entstehen keine laufenden Kosten, und die Gewerbesteuerbefreiung der Immobilie bleibt unberührt. Zudem übernehmen wir die komplette Kommunikation mit den Mietern.
Letztendlich geht es darum, jetzt zu handeln und die Weichen für eine nachhaltige Zukunft zu stellen. Die Elektromobilität wird weiter an Bedeutung gewinnen – wer früh investiert, sichert sich nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern gestaltet aktiv den Wandel mit. Nutzen Sie daher den Eigentümerwechsel als Chance, um Ihre Immobilie zukunftssicher und wertvoller zu machen.
FAQs
Q1. Wer trägt die Kosten für die Installation einer Ladestation in einer Eigentümergemeinschaft?
Der Eigentümer, der die Ladestation wünscht, muss die Kosten selbst tragen. Andere Mitglieder der Gemeinschaft, die keine Ladestation benötigen, müssen sich nicht an den Kosten beteiligen.
Q2. Wie entwickelt sich die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren?
Es wird erwartet, dass der Anteil an Schnellladestationen zunimmt und die öffentliche Ladekapazität pro Elektrofahrzeug steigt. Dies deutet auf einen signifikanten Ausbau der Ladeinfrastruktur hin.
Q3. Welche Rechte haben Eigentümer bezüglich der Installation einer Ladestation?
Das Wohnungseigentumsgesetz gibt jedem Eigentümer das Recht, angemessene bauliche Veränderungen für eine Ladestation zu verlangen. Dies stärkt die Position von Eigentümern, die Ladeinfrastruktur installieren möchten.
Q4. Kann eine Eigentümergemeinschaft die Installation einer Wallbox verhindern?
Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2020 ist es für Eigentümergemeinschaften schwieriger geworden, die fachgerechte Installation einer Wallbox zu verweigern. Die Rechte der Eigentümer wurden in dieser Hinsicht gestärkt.
Q5. Welche Vorteile bietet die Installation von Ladeinfrastruktur beim Eigentümerwechsel?
Die Installation von Ladeinfrastruktur beim Eigentümerwechsel kann zu einer Wertsteigerung der Immobilie führen, neue Einnahmequellen erschließen und steuerliche Vorteile bieten. Zudem ermöglicht es eine frühzeitige Anpassung an zukünftige gesetzliche Anforderungen und Markttrends.