Ladeinfrastruktur für die Immobilienwirtschaft
GEIG- und EPBD-konforme Ladeinfrastruktur für Büro-, Logistik- und Parkraumobjekte – von Bestandsanalyse über Planung bis Betrieb und Service.

Der AMBA-Standard
Ihre Vorteile mit AMBA
Erhalt der Gewerbesteuerbefreiung
AMBA stellt eine rechtssichere Umsetzung von Stromlieferung und Abrechnung sicher. Eigentümer treten nicht als Stromlieferant auf. Betreiberrollen, Verträge und Verantwortlichkeiten sind klar geregelt.
GEIG & EPBD sicher erfüllen
Wir realisieren gesetzeskonforme Ladeinfrastruktur, schaffen Nachrüstkonzepte für Bestände und begleiten die Dokumentation für Auditoren, ESG-Reporting und technische Due Diligence.
Kein Aufwand für Eigentümer & Verwaltung
AMBA übernimmt Koordination mit Mietern, Betrieb, Support und Abrechnung mittels erprobten, standardisierten Prozessen. Der interne Aufwand für Asset Management und Verwaltung bleibt dauerhaft gering.
Ladelösungen für Eigentümer, Asset Manager und Verwalter
Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur steigt – getrieben durch Mieter, ESG-Anforderungen und gesetzliche Vorgaben. Gleichzeitig sind Eigentümer mit regulatorischen, steuerlichen und operativen Fragestellungen konfrontiert.
AMBA übernimmt diese Komplexität vollständig und schafft Ladeinfrastruktur, die technisch funktioniert, rechtlich sauber aufgesetzt ist und wirtschaftlich tragfähig bleibt.


Für diese Objekte arbeiten wir
Bürogebäude & Gewerbeobjekte
Parkhäuser und Tiefgaragen
Logistik- und Light-Industrial-Immobilien
Quartiere und Gewerbecampus
Umsetzung in Schritten
Wir begleiten Ihr Projekt über den gesamten Lebenszyklus – oder übernehmen gezielt einzelne Phasen, je nach Bedarf.
01
Indikativ-Angebot
Auf Basis Ihrer Unterlagen erstellen wir ein kostenfreies Indikativ-Angebot zur technischen, wirtschaftlichen und konzeptionellen Absicherung Ihres Vorhabens.
02
Pre-Check
Ein technischer Planer die Gegebenheiten vor Ort und konkretisiert das Angebot. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernehmen wir vollständig.
03
Fixpreis-Angebot
Sie erhalten ein finales, budgetfest kalkuliertes Pauschalangebot. Versteckte Nachträge oder Budgetunsicherheiten sind ausgeschlossen.
04
Mieterkommunikation & Vertragsabwicklung
Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit den Mietern – inklusive Kommunikation und Verträgen. Mit erprobten Modellen vom Kauf bis zum Leasing sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf, ganz ohne Aufwand für die Verwaltung.
05
Betrieb & Service
Nach Inbetriebnahme und Übergabe aller Protokolle werden die Mieter eingewiesen und der Betrieb gestartet. Für die Verwaltung entsteht kein laufender Aufwand – Hotline, Abrechnung und Support laufen über einen klaren Ansprechpartner.
FAQ Ladeinfrastruktur in Immobilien
Das sollten Eigentümer und Verwalter vor der Umsetzung wissen
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Ladeinfrastruktur in Immobilien (GEIG / EPBD)?
Für Neubauten und Bestandsimmobilien gelten je nach Nutzung und Stellplatzanzahl Vorgaben aus dem GEIG sowie künftig der EPBD. Diese betreffen u. a. die Vorbereitung von Stellplätzen, Leitungsinfrastruktur und Ladepunkte. Eine saubere Dokumentation ist dabei entscheidend.
Muss ein Immobilieneigentümer als Stromlieferant auftreten?
Nein. Durch eine klar geregelte Betreiberstruktur kann Ladeinfrastruktur so umgesetzt werden, dass Eigentümer nicht als Stromlieferant auftreten und keine energierechtlichen Pflichten übernehmen müssen.
Bleibt die Gewerbesteuerbefreiung trotz Ladeinfrastruktur erhalten?
Ja, sofern Stromlieferung, Abrechnung und Betreiberrolle rechtssicher ausgestaltet sind. Eine saubere Trennung der Rollen ist dabei entscheidend, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Wie lässt sich Ladeinfrastruktur im Bestand nachrüsten?
In vielen Fällen kann Ladeinfrastruktur im Bestand schrittweise nachgerüstet werden. Durch vorbereitete Leitungsführung, modulare Systeme und Lastmanagement lassen sich Eingriffe in die Bausubstanz minimieren.
Wie viel Aufwand entsteht für Eigentümer und Verwaltung?
Bei einem ausgelagerten Betreiber- und Abrechnungsmodell ist der laufende Aufwand gering. Betrieb, Mieterkommunikation, Abrechnung und Support können vollständig extern organisiert werden.
Wie erfolgt die Abrechnung der Ladevorgänge bei Mietern?
Ladevorgänge werden eichrechtskonform erfasst und einzelnen Mietern zugeordnet. Die Abrechnung erfolgt transparent und rechtssicher, ohne dass Eigentümer oder Verwaltung eingebunden werden müssen.
Ist Ladeinfrastruktur langfristig erweiterbar?
Ja. Eine offene, modulare Systemarchitektur ermöglicht es, Ladepunkte und Leistungen bei steigender Nachfrage schrittweise zu erweitern – ohne Austausch der bestehenden Infrastruktur.
Wer ist im Betrieb für Wartung, Störungen und Prüfungen verantwortlich?
Der technische Betreiber (z.B. AMBA Operations) übernimmt Monitoring, Wartung, Störungsmanagement sowie regelmäßige Prüfungen. Für Eigentümer und Verwaltung entsteht kein operativer Mehraufwand.
