Ladeinfrastruktur beim Mieterwechsel: Was Vermieter wissen müssen [2025]
Die Ladeinfrastruktur beim Mieterwechsel gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Zulassungszahlen für Elektroautos in Deutschland kontinuierlich steigen. Bis 2030 werden voraussichtlich etwa 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein – eine Entwicklung, die Vermieter vor neue Herausforderungen stellt.
Seit dem 1. Dezember 2020 haben auch Mieter das Recht auf eine eigene Wallbox an ihrem gemieteten Stellplatz. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien, wobei die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur im Gewerbe oft komplexer sind. Besonders in Großstädten wie Berlin, wo bereits heute neben wasserstoffbetriebenen auch elektrisch angetriebene Busse fahren und schätzungsweise eine halbe Million E-Fahrzeuge bis 2030 zugelassen sein werden, ist eine zukunftssichere Planung unerlässlich.
Wir von AMBA Operations begleiten seit 5 Jahren Eigentümer und Asset Manager als Full-Service-Anbieter bei der Installation von Ladestationen – mit eigenen Elektroplanern und Monteuren. Durch unser Betriebsmodell entstehen für Sie keine laufenden Kosten, und die Gewerbesteuerbefreiung der Immobilie bleibt unberührt. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige zur Wallbox bei Mieterwechsel und wie Sie die Ladeinfrastruktur für neue Mieter effizient gestalten können.
Mieterwechsel als Auslöser für neue Anforderungen
Beim Mieterwechsel stellt sich oft die Frage: Was passiert mit der vorhandenen Ladeinfrastruktur? Seit Dezember 2020 haben Mieter durch das „Recht auf Wallbox“ einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation einer eigenen Ladestation – vorausgesetzt, sie verfügen über einen zugeordneten Stellplatz. Dieses Recht bedeutet für Vermieter, dass eine grundsätzliche Ablehnung des Bauvorhabens nicht mehr zulässig ist.
Wenn der ausziehende Mieter die Wallbox selbst angeschafft hat, darf er diese grundsätzlich mitnehmen. Allerdings muss er sie vor dem Auszug fachgerecht abmontieren lassen, einschließlich unterirdisch verlaufender Kabel. Bei gemeinschaftlich genutzten Ladestationen bleibt die Box dagegen in der Regel an Ort und Stelle.
Für Vermieter bieten sich mehrere Optionen. Wurde die Wallbox vom Vermieter angeschafft, bleibt sie in dessen Eigentum. Alternativ können Sie mit dem ausziehenden Mieter eine Überlassungszahlung vereinbaren, sodass die Ladeinfrastruktur für Nachmieter zur Verfügung steht.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass der alte und neue Mieter direkt eine Übernahme vereinbaren. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt darüber hinaus seit 2021 vor, dass bei Neubauten oder Sanierungen von Wohnimmobilien mit mehr als fünf Parkplätzen entsprechende Ladeinfrastruktur vorgesehen werden muss.
Die meisten privaten Nutzer entscheiden sich für eine Wallbox mit 11 kW Ladeleistung, die für normale Ladevorgänge zu Hause völlig ausreicht. Besonders vorteilhaft: Wenn sich mehrere Mieter zusammenschließen, können Kosten gesenkt und das Vorhaben vereinfacht werden.
Ladeinfrastruktur effizient erneuern oder ausbauen

Image Source: Eaton
Ein sorgfältig geplantes Vorgehen spart bei der Erneuerung oder dem Ausbau der Ladeinfrastruktur erhebliche Kosten. Eine vorausschauende Bedarfsanalyse bildet hierbei den Grundstein für wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Ohne diese Analyse besteht das Risiko, zu wenig oder zu viel Ladeinfrastruktur bereitzustellen.
Für Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vor, dass bei Neubauten jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur vorzubereiten ist. Bei größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen gilt diese Pflicht ebenfalls.
Die Kosten variieren erheblich: Bei Einfamilienhäusern mit erheblichem Nachrüstaufwand fallen zusätzliche Kosten von etwa 3.000 Euro an, bei Mehrfamilienhäusern zwischen 4.500 und 7.000 Euro. Wurden bereits Vorbereitungen getroffen, sinken die Kosten auf bis zu 2.000 Euro für Einfamilienhäuser bzw. 3.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Besonders effizient ist die Planung einer skalierbaren Infrastruktur – durch eine Grundinstallation der Leitungsinfrastruktur können Ladestationen später flexibel und bedarfsgerecht nachgerüstet werden. Dies vermeidet aufwendige bauliche Maßnahmen und reduziert langfristig die Investitionskosten.
Bei der Wahl des Betriebsmodells stehen verschiedene Optionen zur Verfügung: Im Investitionsmodell übernimmt der Eigentümer die komplette Finanzierung, behält aber die volle Kontrolle. Alternativ teilt das Mietmodell die Infrastrukturkosten auf und reduziert die anfängliche Investition.
Zukunftssichere Planung für Vermieter
Zukunftssichere Ladeinfrastruktur wird für Immobilienbesitzer zunehmend zum Wertfaktor. Studien zeigen, dass bis 2030 der Anteil der E-Mobilisten ohne eigene Lademöglichkeit steigen wird. Folglich müssen Vermieter vorausschauend planen, anstatt nur bei Mieterwechseln zu reagieren.
Langfristige Wertsteigerung durch vorausschauende Planung
Eine fachgerecht installierte, intelligente Ladeinfrastruktur garantiert eine Nutzungsdauer von über 20 Jahren. Dadurch steigern Sie nicht nur die Attraktivität Ihrer Immobilie, sondern auch deren Wettbewerbsfähigkeit am Markt.
Beachten Sie bei Ihrer Planung diese zukunftssicheren Aspekte:
- Kommunikationsfähige Ladestationen wählen, die mit Energiemanagementsystemen kompatibel sind
- Ausbaufähige Infrastruktur schaffen, die ohne komplette Neuplanung erweiterbar ist
- Integration von erneuerbaren Energien wie Photovoltaik vorsehen, um Betriebskosten zu senken
Ab 2025 gilt für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen die Pflicht, mindestens einen Ladepunkt zu errichten. Dennoch zeigt die Studienlage: Normalladeinfrastruktur bleibt ein wichtiger Baustein im Gesamtsystem, insbesondere im öffentlichen Straßenraum.
Wer gemeinschaftlich mit mehreren Eigentümern investiert, kann Installationskosten teilen und langfristig Einsparungen erzielen. Diese gemeinsame Vorgehensweise vereinfacht auch den Prozess beim Mieterwechsel erheblich.
Ein strukturierter Prozess mit klaren Zuständigkeiten sorgt dafür, dass Planung, Abstimmung und Umsetzung reibungslos ineinandergreifen – ohne unnötige Schnittstellen.
Fazit
Die Elektromobilität nimmt weiterhin Fahrt auf, und damit steigt auch die Bedeutung einer durchdachten Ladeinfrastruktur in Mietobjekten unaufhaltsam. Besonders bei einem Mieterwechsel stehen Vermieter vor der Herausforderung, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig wirtschaftlich zu handeln. Das „Recht auf Wallbox“ und die Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes haben dabei klare Rahmenbedingungen geschaffen.
Zweifellos lohnt sich eine vorausschauende Planung. Anstatt bei jedem Mieterwechsel neu zu beginnen, empfiehlt sich die Installation einer skalierbaren Infrastruktur, die flexibel erweitert werden kann. Dadurch sparen Sie langfristig erhebliche Kosten und steigern gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilie.
Als Eigentümer oder Asset Manager stehen Sie jedoch nicht allein vor diesen Herausforderungen. Wir von AMBA Operations begleiten seit 5 Jahren Immobilienbesitzer bei der fachgerechten Installation von Ladestationen. Der entscheidende Vorteil unseres Betriebsmodells: Für Sie entstehen keine laufenden Kosten, während die Gewerbesteuerbefreiung Ihrer Immobilie unberührt bleibt. Darüber hinaus übernehmen wir sämtliche Kommunikation mit den Mietern und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Letztendlich geht es darum, den wachsenden Bedarf an Ladeinfrastruktur nicht als Belastung, sondern als Chance zu begreifen. Mit kommunikationsfähigen Ladestationen, ausbaufähiger Infrastruktur und möglicherweise der Integration erneuerbarer Energien schaffen Sie einen echten Mehrwert für Ihre Mieter – und damit auch für Ihre Immobilie.
Wer heute zukunftssicher plant, profitiert morgen von einer wertvollen, attraktiven und wettbewerbsfähigen Immobilie, die den Anforderungen der Elektromobilität gewachsen ist. Schließlich wird der Anteil an E-Fahrzeugen bis 2030 weiter deutlich steigen, während eine gut durchdachte Ladeinfrastruktur zu einem entscheidenden Wertfaktor wird.
Key Takeaways
Vermieter müssen sich auf die wachsende Nachfrage nach Ladeinfrastruktur vorbereiten, da bis 2030 etwa 15 Millionen E-Fahrzeuge in Deutschland erwartet werden und rechtliche Vorgaben klare Anforderungen schaffen.
• Rechtliche Klarheit nutzen: Seit Dezember 2020 haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf Wallbox-Installation – Vermieter können nicht mehr grundsätzlich ablehnen.
• Skalierbare Infrastruktur planen: Vorbereitende Leitungsinfrastruktur ermöglicht flexible Nachrüstung und reduziert langfristige Kosten um bis zu 50%.
• Mieterwechsel strategisch nutzen: Überlassungsvereinbarungen oder gemeinschaftliche Lösungen schaffen Kontinuität und vermeiden wiederholte Installationskosten.
• Zukunftssichere Technologie wählen: Kommunikationsfähige Ladestationen mit 20+ Jahren Nutzungsdauer steigern Immobilienwert und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig.
• Professionelle Begleitung sichern: Full-Service-Anbieter übernehmen Planung, Installation und Mieterkommunikation ohne laufende Kosten für Vermieter.
Eine durchdachte Ladeinfrastruktur wird vom Kostenfaktor zum Werttreiber – wer heute vorausschauend plant, profitiert morgen von attraktiveren und zukunftsfähigen Immobilien.
FAQs
Q1. Muss ein Vermieter die Installation einer Wallbox genehmigen?
Seit Dezember 2020 haben Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation einer Wallbox, wenn sie über einen zugeordneten Stellplatz verfügen. Vermieter können die Installation nicht mehr grundsätzlich ablehnen, müssen aber der konkreten Umsetzung zustimmen.
Q2. Wer trägt die Kosten für die Installation einer Wallbox?
Die Kostenverteilung kann individuell vereinbart werden. Üblicherweise übernimmt der Vermieter die Installationskosten, da die Wallbox den Immobilienwert steigert. Es sind aber auch Modelle möglich, bei denen der Mieter die Kosten trägt oder sich beide Parteien die Kosten teilen.
Q3. Sind Ladestationen in Tiefgaragen erlaubt?
Ja, Ladestationen sind in Tiefgaragen erlaubt. Sie stellen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, solange die üblichen Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Eine spezielle Genehmigung für Wallboxen oder Ladestationen ist nicht erforderlich.
Q4. Wie kann ein Vermieter die Ladeinfrastruktur zukunftssicher planen?
Vermieter sollten auf skalierbare und kommunikationsfähige Ladeinfrastruktur setzen, die flexibel erweiterbar ist. Die Integration von Energiemanagementsystemen und erneuerbaren Energien sowie die Wahl von Ladestationen mit langer Nutzungsdauer tragen zur Zukunftssicherheit bei.
Q5. Welche Vorteile bietet eine gut geplante Ladeinfrastruktur für Vermieter?
Eine durchdachte Ladeinfrastruktur steigert den Wert und die Attraktivität der Immobilie. Sie erhöht die Wettbewerbsfähigkeit am Markt, zieht potenzielle Mieter an und kann langfristig Kosten sparen. Zudem erfüllt sie gesetzliche Anforderungen und bereitet die Immobilie auf die steigende Nachfrage nach Lademöglichkeiten vor.