Infrastruktur & Wallbox: Förderung für Ladestationen für Unternehmen 2024

Aktuelle Zuschüsse für Ladestationen & Förderung der E-Mobilität in Unternehmen im Überblick

Förderprogramme Ladeinfrastruktur: Profitieren Sie von ihrem Beitrag zur Energiewende

Elektromobilität ist in Deutschland Programm, hat aber auch Nachholbedarf: Die Ladeinfrastruktur muss der steigenden Nachfrage nach E-Autos gewachsen sein. Das haben auch Bund und Länder erkannt und stellen verschiedene Förderungen und Zuschüsse für die Installation von Ladestationen in Unternehmen zur Verfügung. Aber welche Förderprogramme gibt es eigentlich aktuell und kommen für Ihr Unternehmen überhaupt infrage? In unserem Überblick finden Sie die wichtigsten Infos und Voraussetzungen.

Förderungen Ladestationen reev app

Impulse für E-Mobility: Wallbox-Förderungen von Bund & Ländern für Firmen im Überblick

Bund, Länder und Kommunen fördern den Umstieg auf Elektromobilität durch finanzielle Anreize in Form von Rabatten beim Kauf oder Einbau von Wallboxen, Steuervorteilen, Prämien oder besonders günstigen Darlehen für Unternehmen. Es lohnt sich daher, vor dem Ausbau Ihrer Ladeinfrastruktur mögliche Zuschüsse zu prüfen. Welche Förderungen gibt es?

Übersicht Förderprogramme zu E-Autos, Ladestationen und Wallboxen für Firmen

Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (09/2023)

Pausiert

KfW-Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge (441/439)

Pausiert

Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)

Pausiert

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Pausiert

Förderung durch die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Prämie)

Aktiv

Förderprogramm: Nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (09/2023)

Abgelaufen am 30.11.2023

Unternehmen, die eine Firmenflotte betreiben, haben besondere Anforderungen an die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft Ihrer E-Fahrzeuge. Eine Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW gehört zu den Voraussetzungen für einen elektrischen Fuhrpark – doch die Investition in die erforderlichen Ladestationen und Netzanschlüsse sind für viele Unternehmen herausfordernd. Das Förderprogramm für die nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen des BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) setzt genau dort an. 

Das Förderprogramm für die nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur des BMDV richtet sich in erster Linie an Gewerbe- und Handwerksbetriebe sowie Firmen, die eine Flotte betreiben (z.B. aus den Bereichen Logistik, Taxiunternehmen oder auch Mietwagen-Anbieter). Dazu gehören sowohl Kleinstunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU) – auch mit öffentlicher Beteiligung.

Die Förderung bezieht sich auf den Kauf, die Installation und den Netzanschluss von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf ausschließlich betrieblich und vom geförderten Unternehmen selbst genutzten Flächen befinden.

Der Zuschuss aus dem Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte erfolgt als prozentuale Beteiligung an den entstehenden Kosten. Dabei gelten verschiedene Anteilsfinanzierungen und Höchstgrenzen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten 40 Prozent
  • Großunternehmen (GU) erhalten 20 Prozent

Pro Antrag können beliebig viele Ladepunkte inkludiert werden. Darüber hinaus gilt:

  • Förderfähiger Höchstbetrag richtet sich nach der maximalen Ladeleistung
  • Maximal möglicher Förderbetrag ist auf 5.000.000 Euro begrenzt

Den Antrag können Sie online über eine Plattform stellen, auf der Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt werden. Neben dem Standort, der Anzahl und Nennleistung der Schnellladepunkte müssen Sie Ihren Handelsregister-Auszug und u.U. eine KMU-Erklärung einreichen.

Die Schnellladepunkte müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Fabrikneuer Schnellladepunkt
  • Nennladeleistung mind. 50 kW oder mehr
  • Laden mit Gleichstrom (DC)
  • Stationärer Stromspeicher
  • Strom aus erneuerbaren Energien

Die geförderten Schnellladepunkte müssen innerhalb von 18 Monaten nach Bewilligung der Zuschüsse installiert werden.

Förderprogramm nicht öffentliche Ladestationen

Lohnt sich die KfW-Förderung für Wallboxen für Ihr Unternehmen?

Auf diese Frage gibt es nur eine Antwort: Ja, die KfW-Förderung für Ladestationen lohnt sich in jedem Fall für Ihr Unternehmen. Der Zuschuss richtet sich danach, wie viele Ladepunkte Sie installieren:

1 Ladepunkt Zuschuss

Investition mind.: 3.300 €
Mit Förderung: 2.400 €

10 Ladepunkte Zuschuss

Investition mind.: 33.000 €
Mit Förderung: 24.000 €

50 Ladepunkte Zuschuss

Investition mind.: 165.000 €
Mit Förderung: 120.000 €

KFW Förderung Ladestationen

KfW-Förderung für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen – Unternehmen und Kommunen (KfW 441/439)

Abgelaufen am 27.12.2022

Das Förderprogramm „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ richtet sich an Unternehmen und Kommunen, welche planen, die Ladeinfrastruktur Ihrer Parkplätze für E-Fahrzeuge der Mitarbeiter oder Dienstwagen der Unternehmensflotte auszubauen. Die Zuschüsse werden durch die KfW bereitgestellt, weshalb auch die Antragstellung über das Portal der KfW erfolgt.

Der Zuschuss KfW 439 richtet sich an Kommunen und der Zuschuss KfW 441 richtet sich an Unternehmen. In beiden Fällen gilt, dass die geförderten Ladestationen nur den eigenen Mitarbeitern oder der eigenen Firmenflotte zugänglich gemacht werden dürfen. Förderfähig sind u.a. Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen, Kommunen und Landkreise, kommunale Zweckverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen inklusive Kirchen.

Die Förderung von BMDV und KfW gilt für den Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen inklusive Netzanschluss für Unternehmen und Kommunen. Die Zuschüsse gelten für folgende Kostenpunkte:

  • Ladestationen mit einer Ladeleistung von maximal 22 kW pro Ladepunkt
  • Kauf und Installation der Hardware inklusive aller Installations­arbeiten 
  • Smartes Energie­management zur Steuerung der Lade­stationen
  • Die Gewährung der Fördermittel erfolgte als De-minimis-Beihilfe

Zusätzlich können unter anderem Nebenleistungen (z.B. Energiemanagementsystem, Batteriespeichersysteme) sowie notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude eingereicht werden.

Die Förderung der Ladestationen erfolgt als De-minimis-Beihilfe und unterliegt damit auch den Auflagen der De-minimis-Regel. Bei der Berechnung selbst gelten folgende Vorgaben:

  • Maximaler Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt bzw. Ladestation
  • Maximaler Zuschuss von 45.000 Euro pro Standort für Unternehmen
  • Maximale Förderung von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben
  • Kosten pro Lade­punkt betragen mindestens 1.285,71 Euro

Sie können jedoch mehrere, getrennte Anträge für verschiedene Standorte Ihres Unternehmens einreichen. Kommunen müssen mindestens 10 Ladestationen vorsehen, sodass mindestens ein Zuschuss von 9.000 Euro zusammenkommt.

Wie der Name des Förderprogramms schon vermuten lässt, gilt der KfW-Zuschuss nur dem Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Parkplätzen oder Liegenschaften, die Ihr Unternehmen oder die Kommune für die eigene Flotte bzw. E-Autos der Mitarbeiter nutzt. Darüber hinaus sollten Sie beachten:

  • Antrag durch Vertretungsberechtigen des Unternehmens (lt. Handelsregister)
  • Installation und Inbetriebnahme durch ein externes Fachunternehmen
  • Betrieb der Ladestationen mit Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energien
  • Hardware muss neu und auf der Liste der geförderten Ladestationen aufgeführt sein
  • Ab Inbetriebnahme mindestens 6 Jahre Verwendung für E-Autos

So geht’s: KfW-Förderung für Ladestationen beantragen & erhalten

Zwar wird das Förderprogramm für nicht öffentliche Ladestationen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr initiiert, allerdings müssen Sie den Antrag selbst direkt im KfW-Zuschussportal stellen. Die eigentliche Auszahlung erfolgt jedoch erst nach der Inbetriebnahme. Wir erklären Ihnen den Prozess Schritt für Schritt:

1. Account & Antrag im Zuschussportal
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Richten Sie sich im ersten Schritt einen Unternehmensaccount im Zuschussportal der KfW ein, füllen Sie den Antrag (z.B. KfW 441) aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch. Sobald Ihr Antrag bestätigt wurde, können Sie mit dem Ausbau Ihrer Ladeinfrastruktur beginnen.
2. Kauf & Installation der Ladestationen
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Erst wenn die Antragsbestätigung für Ihre Zuschüsse vorliegt, können Sie die Ladestationen erwerben und installieren lassen. Beachten Sie dabei, dass die Installation und Inbetriebnahme durch einen externen Dienstleister erfolgen muss. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
3. Reporting nach Inbetriebnahme
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Sobald Ihre Ladestationen erfolgreich installiert und angeschlossen wurden, müssen Sie die erfolgreiche Inbetriebnahme auf der Online-Plattform OBELIS unter „Nicht öffentlich zugängliche Infrastruktur (gewerblich, KfW 441 und 439)“ melden. Dort wird Ihrem Projekt eine Reporting-ID zugewiesen. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur müssen alle Ladepunkte im auf der Online-Plattform der NOW-GmbH „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ gemeldet werden, damit eine entsprechende Reporting-ID zugewiesen werden kann. Dokumente, Rechnungen sowie die Reporting-ID der NOW GmbH müssen im Zuschussportal der KfW bereitgestellt werden.
4. Dokumente & Rechnungen hochladen
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Anschließend geht es wieder zurück auf das Zuschussportal der KfW, wo Sie sämtliche Dokumente, Rechnungen und Nachweise rund um Ihre Ladestationen hochladen sowie die Reporting-ID angeben.
5. Auszahlung der geförderten Summe
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Anschließend geht es wieder zurück auf das Zuschussportal der KfW, wo Sie sämtliche Dokumente, Rechnungen und Nachweise rund um Ihre Ladestationen hochladen sowie die Reporting-ID angeben.
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Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)

Abgelaufen am 31.12.2021

Mehr als 90 Prozent der deutschen Unternehmen gelten als KMU, kleine und mittelständische Unternehmen. Geht es um den Ausbau der E-Mobilität ist die Mitwirkung der KMU genauso wichtig, wie für die Unternehmen selbst herausfordernd. Zudem wirkt die Bereitstellung von Ladepunkten auch als Kundenmagnet und fördert die Geschäftstätigkeit. Daher fokussiert sich das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) mit dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ vor allem auf Betriebe, die nach EU-Richtlinie als KMU gelten. 

Grundsätzlich richtet sich das Förderprogramm an natürliche Personen, KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) nach EU-Richtlinie sowie Gebietskörperschaften (Landkreise und Gemeinden). Das Programm ist z.B. für gastronomische oder Beherbergungsbetriebe sowie Einzelhändler interessant.

Förderungsberechtigt sind Projekte zum Ausbau der Ladeinfrastruktur, die mindestens eine öffentlich zugängliche Ladestation umfassen. Dabei werden sämtliche entstehende Kosten für den Kauf, die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme berücksichtigt. Die Miete oder das Leasing von Ladestationen sind hingegen ausdrücklich ausgeschlossen. Insgesamt können bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten übernommen werden, allerdings maximal 200.000 Euro.

Die Gewährung der Fördermittel erfolgte als De-minimis-Beihilfe nach dem „Windhundverfahren“ (d.h. die Anträge werden nach Zeitpunkt der Einreichung berücksichtigt).  

Damit Ihre neu errichteten Ladestationen gefördert werden, müssen verschiedene Bedingungen zutreffen:

  • Ladepunkte müssen (z.B. für Gäste) öffentlich zugänglich sein
  • Jeder Ladepunkt darf eine maximale Ladeleistung von 50 kW haben
  • eRoaming, Ad-Hoc-Laden und vertragsbasiertes Laden möglich
  • Verfügbarkeit an mindestens 6 Tagen pro Woche für 12 Stunden pro Tag
  • Stromversorgung durch erneuerbare Energien, auch die eigene PV-Anlage

Sollten Sie die Ladeinfrastruktur nicht dauerhaft zugänglich machen, müssen Sie zudem mit einer Senkung der maximalen Fördersumme auf 50 Prozent der Kosten rechnen.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur KMU
Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur

Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (2021-2025)

Abgelaufen am 27.01.2022

Ein wichtiger Baustein zum Ausbau der E-Mobilität in Deutschland ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Der Bund stellt im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ ganze 500 Millionen Euro zur Verfügung, mit dem Ziel, 50.000 neue Ladepunkte zu erschließen – davon mindestens 20.000 Schnellladestationen. Das Besondere: Das Programm gilt sowohl für Unternehmen als auch Gemeinden, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ können Sie Zuschüsse für Normal- und Schnellladepunkte inklusive Kauf, Installation, Netzanschluss und auch Pufferspeicher beantragen. Sie müssen mindestens einen festen oder mobilen Ladepunkt installieren, der öffentlich zugänglich sein muss.

Sollte Ihr Unternehmen bereits Ladestationen haben, können Sie auch Fördergelder für das Nachrüsten oder den Ersatz beantragen. Das Gleiche gilt für die Ertüchtigung eines Netzanschlusses. Die Voraussetzung ist jedoch, dass keines dieser Projekte vorher bereits Zuschüsse erhalten hat und dass die Maßnahmen nachweislich einen Mehrwert schaffen.

Nicht gefördert werden hingegen die Kosten für die Projektierung, den eigentlichen Betrieb und die Genehmigung sowie Eigenleistungen Ihres Unternehmens. 

Den Antrag auf Förderung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge können natürliche und juristische Personen genauso stellen, wie öffentliche und private Unternehmen sowie Privatpersonen.

Der Förder-Topf des Programms umfasst insgesamt 500 Millionen Euro, die in verschiedenen Förderaufrufen verteilt werden. Möglich sind Fördersätze von bis zu 60 Prozent – allerdings ist die Höhe des Zuschusses von der Region und Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens abhängig und die maximal mögliche Summe wird über den Verlauf des Förderprogramms schrittweise gesenkt. Die Förderung wird Ihnen nach Abschluss und Berichterstattung basierend auf Ihren Ausgaben als Zuschuss ausgezahlt. 

Um am Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ teilnehmen zu können, sollte Ihr Projekt verschiedene Vorgaben erfüllen:

  • Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW
  • Schnellladepunkte mit mehr als 22 kW und ausschließlich Gleichstrom (DC)
  • Anschluss an das Nieder- oder Mittelspannungsnetz
  • Kombination mit Pufferspeicher möglich, dieser muss jedoch der Ladestation dienen

Möchten Sie eine vorhandene Ladeinfrastruktur ausbauen oder technische Komponenten ersetzen, darf diese vorher noch keine Förderung erhalten haben und Sie müssen den Mehrwert der Aktion nachweisen. Als Mehrwert gilt:

  • Notwendig zur Erfüllung der Ladesäulenverordnung
  • Optimierung der Leistungsfähigkeit zur Verkürzung des Ladevorgangs
  • Ergänzung von Authentifizierungs- oder Bezahloptionen
  • Wesentliche Verbesserungen des Ladekomforts

Förderung durch die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Prämie)

Die Treibhausgasminderungs-Quote, auch THG-Quote oder THG-Prämie genannt, wurde 2015 mit dem Ziel eingeführt, den CO₂-Ausstoß zu senken. Das Prinzip funktioniert so: Jedes Unternehmen in Deutschland, das fossile Brennstoffe verkauft, muss jährlich eine gewisse Menge an CO₂ einsparen (THG-Quote), um die klimaschädlichen Effekte zu kompensieren.

Erreicht das Mineralölunternehmen die festgelegte Menge nicht, muss es entweder eine Strafe zahlen oder es kann die eingesparten Emissionen Dritter einkaufen. Setzen Sie als Privatperson oder Unternehmen auf E-Autos oder betreiben öffentlich zugängliche Ladestationen, sparen Sie im Sinne der THG-Quote jedes Jahr Emissionen, die Sie zur Kompensation verkaufen können. Der Erlös ist die THG-Prämie.

Mit der THG-Prämie bekommen Sie keine direkte Förderung vom Staat, sondern verkaufen die CO₂-Emissionen, die Sie durch die Nutzung eines E-Autos oder die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur einsparen. Das Geld, was Sie dafür bekommen, erhalten Sie durch den Verkauf Ihrer Zertifikate an Mineralölkonzerne, die Ihre THG-Quote nicht erfüllen.

Grundsätzlich können alle Besitzer von E-Fahrzeugen, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, ihre THG-Quote verkaufen und von der THG-Prämie profitieren. Wichtig ist, dass Ihre Wallboxen der Ladesäulenverordnung entsprechend öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur registriert sind.

Um Ihre THG-Prämie zu erhalten, müssen Sie sich an einen Vermittler wenden und Ihre E-Fahrzeuge oder Ladepunkte dort registrieren. Dieser sammelt alle notwendigen Informationen und reicht die entsprechenden Anträge beim Bundesumweltamt ein, wo sie geprüft und freigegeben werden. Nutzen Sie eine reev Ladelösung für Ihre Unternehmensflotte, können Sie die THG-Quote im gleich reev Backend auszahlen lassen.

Sind die THG-Quoten bestätigt, verkauft der THG-Anbieter diese an interessierte Konzerne und Sie erhalten im Anschluss Ihre Prämie. Die Höhe der ausgezahlten THG-Prämie ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Höhe der THG-Quote (steigt jährlich bis auf 25 Prozent in 2030)
  • Bei Wallbox zudem abhängig von der jährlichen Ladeleistung
  • Höhe des THG-Preises, den der Vermittler aushandelt
  • Provision, die der Vermittler für den Verkauf nimmt

Sie sollten dabei beachten, dass Einnahmen aus der THG-Prämie für Unternehmen steuerpflichtig sind. Als Privatperson müssen Sie die Prämie hingegen nicht versteuern. Im Falle eines Dienstwagens kommt es darauf an, wer der Fahrzeughalter ist.

Um von der THG-Prämie zu profitieren, müssen Sie rein elektrisch betriebene Fahrzeuge führen. Das gilt z.B. für E-Autos, aber auch E-Busse oder E-Motorräder. Ausgeschlossen sind Hybrid-Fahrzeuge oder Plug-in-Hybride. 

Möchten Sie die THG-Prämie für Wallboxen in Anspruch nehmen, müssen diese der Ladesäulenverordnung entsprechen, öffentlich zugänglich und bei der Bundesnetzagentur gemeldet sein.

Förderung THG Prämie

Häufige Fragen zu Förderungen der Ladeinfrastruktur in Deutschland

Die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland wächst täglich – nicht zuletzt dank der verschiedenen Förderprogramme durch Bund und Länder. Stand September 2023 gibt es rund 85.000 Normal- und rund 20.500 Schnellladepunkte in Deutschland, die von der Bundesnetzagentur registriert sind. Das erklärte Ziel ist es, bis 2030 eine Million Ladestationen zu schaffen.

Grundsätzlich darf jedes Unternehmen, jede Kommune und Privatperson in Deutschland eine Ladestation betreiben. Natürlich muss die Ladestation angeschafft, professionell installiert und gewartet werden. Außerdem sind vor der Inbetriebnahme bestimmte Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Komplexer wird es, wenn Sie eine öffentlich zugängliche Wallbox betreiben wollen. Dann müssen Sie zudem die Ladesäulenverordnung beachten. Möchten Sie Ihre Ladestation fördern lassen, müssen Sie außerdem die spezifischen Vorgaben des Förderprogramms erfüllen. 

Es gibt verschiedene Förderprogramme für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Unternehmen in Deutschland. Dazu gehört z.B. auch die Wallbox-Förderung der KfW (KfW 441). Da die Zuschüsse zeitlichen Fristen und verschiedenen Voraussetzungen unterliegen, informieren Sie sich am besten in unserer Übersicht über den aktuellen Stand der Dinge.

Die Bundesregierung sieht die Elektromobilität zurecht als wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende. Die Nachfrage nach E-Autos steigt zwar kontinuierlich, jedoch lässt die erforderliche Ladeinfrastruktur immer noch zu wünschen übrig. Gleichzeitig steht Unternehmen und Gewerben häufig Parkraum zur Verfügung und sie benötigen selbst Ladekapazitäten für die eigene E-Firmenflotte. Aus diesen Gründen soll die Wallbox-Förderung für Unternehmen finanzielle Anreize zum Ausbau nicht öffentlicher und öffentlich zugänglicher Ladestationen schaffen.

Welche Ladestationen gefördert werden, ist vom Förderprogramm und den damit verbundenen Bedingungen abhängig. Einige Zuschüsse gelten nur für nicht öffentliche Wallboxen, die nur von Unternehmen und deren Mitarbeitern genutzt werden. Andere wiederum gelten nur für öffentlich zugängliche Ladestationen. Auch bei den technischen Anforderungen kann es Unterschiede geben, z.B. zwischen Normal- und Schnellladepunkten mit einer gewissen Ladeleistung. Es ist daher unvermeidbar, die Voraussetzungen vor der Antragsstellung genau zu recherchieren.  

Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen. Diese gelten teilweise für nicht öffentliche oder auch öffentlich zugängliche Ladepunkte und werden teilweise durch die KfW betrieben. Da alle Programme bestimmten Fristen unterliegen, informieren Sie sich am besten in unserer Übersicht darüber, welche Zuschüsse aktuell verfügbar sind. 

Jedes Förderprogramm für Wallboxen und Ladeinfrastruktur für Unternehmen hat spezifische Bestimmungen, die Sie jeweils im Einzelfall recherchieren müssen. Abgesehen von diesen Voraussetzungen gibt es jedoch einige Punkte, die Sie teils als Vorgabe des Programms, aber auch in Ihrem eigenen Interesse beachten sollten:

  • Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und halten Sie diese ein
  • Beginnen Sie mit dem Projekt erst, sobald die Zuschüsse offiziell bestätigt sind
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen zur Realisierung des Projekts
  • Beauftragen Sie einen professionellen, externen Dienstleister
  • Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen für die Berichterstattung ein

Beachten Sie, dass viele Zuschüsse erst nach Abschluss des Projekts anhand der entstandenen Kosten und Nachweise ausgezahlt werden. 

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