EPBD Novelle 2024: Was Ihr Unternehmen bis Mai 2026 ändern muss
Die Novelle EPBD 2024/1275, die am 28. Mai 2024 in Kraft getreten ist, stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen bis zur Umsetzungsfrist im Mai 2026. Besonders bemerkenswert: Der Gebäudesektor verursacht rund 40% des Endenergieverbrauchs in Europa, weshalb die EU mit dieser Richtlinie konsequent auf Klimaneutralität bis 2050 abzielt.
Als Teil des Fit-for-55-Pakets bringt die gebäuderichtlinie epbd novelle 2024 weitreichende Änderungen für Gewerbeimmobilien. Für Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen wird künftig mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze verpflichtend. Zudem müssen bestehende Gebäude mit über 20 Stellplätzen ab Januar 2027 mindestens einen Ladepunkt pro zehn Stellplätze oder eine entsprechende Vorverkabelung aufweisen. Wir sehen bereits jetzt, dass diese epbd novelle 2024 eine umfassende Planung erfordert.
Die Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Mai 2026 Zeit, die novelle epbd in nationales Recht umzusetzen. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass die Vorgaben spätestens dann in Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder das GEIG integriert sein werden. Die Nichterfüllung kann übrigens mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Deshalb ist es entscheidend, schon heute die richtigen Weichen zu stellen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen Ihr Unternehmen bis Mai 2026 umsetzen muss, welche Herausforderungen dabei auftreten können und wie Sie am besten vorgehen.
Neue Anforderungen der EPBD Novelle 2024 im Überblick
Am 8. Mai 2024 wurde die überarbeitete EPBD (2024/1275/EU) im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Diese novelle EPBD bringt fundamentale Änderungen, die Unternehmen bis Mai 2026 umsetzen müssen.
Besonders einschneidend ist die Einführung des Nullemissionsgebäudes als neuer Standard ab 2030 für alle Neubauten, für öffentliche Gebäude bereits ab 2028. Ein solches Gebäude verursacht keine Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort.
Für Bestandsgebäude fordert die gebäuderichtlinie epbd novelle 2024 eine schrittweise Sanierung. Bei Nichtwohngebäuden müssen bis 2030 die 16% und bis 2033 die 26% der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz renoviert werden. Für den gesamten Wohngebäudebestand gilt eine Reduktion des Primärenergieverbrauchs um mindestens 16% bis 2030.
Außerdem werden ab dem 1. Januar 2025 keine finanziellen Anreize mehr für die Installation von eigenständigen mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln gewährt.
Die epbd novelle 2024 harmonisiert zudem die Energieausweisklassen von A bis G, wobei A für Nullemissionsgebäude steht. Hinzu kommen Vorgaben zur Nutzung von Solarenergie, die schrittweise von 2026 bis 2030 umgesetzt werden müssen.
Diese Maßnahmen zielen letztendlich darauf ab, einen emissionsfreien Gebäudebestand bis 2050 zu erreichen.
Was Unternehmen jetzt konkret umsetzen müssen
Unternehmen müssen nach der novelle EPBD bis Mai 2026 konkrete Maßnahmen umsetzen. Zunächst steht die Sanierung im Fokus: Bis 2030 müssen die 16% und bis 2033 die 26% der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude renoviert werden. Dies betrifft besonders Gebäude, die unter bestimmten Schwellenwerten liegen.
Außerdem müssen Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen bei größeren Renovierungen mindestens einen Ladepunkt je fünf Stellplätze installieren. Für 50% der restlichen Stellplätze ist eine Vorverkabelung erforderlich. Bei bestehenden Gebäuden mit über 20 Stellplätzen gilt ab 2027: Mindestens ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungsinfrastruktur für 50% der Stellplätze.
Darüber hinaus wird ab 31.12.2027 eine Solarenergieanlagenpflicht eingeführt, wenn ein bestehendes Nichtwohngebäude ab 500 m² renoviert wird. Besonders beachtenswert: Gebäude mit Heiz- oder Lüftungsanlagen über 290 kW müssen bereits bis 31.12.2024 Gebäudeautomations- und -steuerungssysteme installieren.
Für die Raumluftqualität sind bei größeren Renovierungen Mess- und Kontrollvorrichtungen zu errichten. Fahrradstellplätze für 10-15% der Nutzerkapazität werden ebenso verpflichtend.
Angesichts dieser Anforderungen empfehlen wir dringend, unseren kostenlosen Precheck zu nutzen, um frühzeitig Maßnahmen zu planen und Kosten zu senken. Eine gründliche Bestandsaufnahme der eigenen Immobilien ist hierbei der erste wichtige Schritt.
Herausforderungen und Lösungen bei der Umsetzung
Bei der Umsetzung der novelle EPBD stehen Unternehmen vor erheblichen Herausforderungen. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Gebäudeeigentümern, Wärmenetzbetreibern und weiteren Beteiligten ist besonders komplex. Auch die Anforderung, Anlagen mit einer Nennleistung über 290 kW bis Ende 2024 mit Gebäudeautomationssystemen auszustatten, verursacht Unsicherheiten.
Gleichzeitig beklagen Unternehmen die Verpflichtung, PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur zu installieren, obwohl erforderliche Netzkapazitäten oft fehlen. Aktuell warten Anträge aus dem Handel bis zu 18 Monate auf Bearbeitung durch Verteilnetzbetreiber. Zudem drohen Bußgelder, wenn Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt werden können.
Für eine erfolgreiche Umsetzung empfehlen wir proaktives Handeln: Führen Sie frühzeitig eine Bestandsaufnahme Ihrer Immobilien durch. Unser kostenloser Precheck hilft dabei, betroffene Gebäude zu identifizieren und Sanierungskosten realistisch einzuschätzen.
Außerdem sollten Unternehmen bereits jetzt die Weichen stellen, um langfristig Compliance einzuhalten und operative Herausforderungen effizient zu bewältigen. Bei Bestandsgebäuden sind flexible, aber transparente Wege der Umsetzung notwendig. Ein bundesweit einheitliches Abweichungsverfahren könnte dabei helfen, individuelle Lösungen mit fachlicher Begleitung zu finden.
Fazit: Jetzt handeln und langfristig profitieren
Die novellierte EPBD stellt zweifellos eine der umfassendsten Änderungen im europäischen Gebäuderecht dar. Unternehmen müssen daher rechtzeitig handeln, um bis Mai 2026 alle Anforderungen zu erfüllen. Besonders die Pflicht zur Installation von Ladepunkten bei Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen sowie die Renovierungsvorgaben für energetisch ineffiziente Gebäude erfordern sorgfältige Planung und erhebliche Investitionen. Gleichzeitig bietet diese Richtlinie jedoch eine Chance, den Gebäudebestand zukunftsfähig zu machen und langfristig Betriebskosten zu senken.
Der Weg zur Umsetzung mag komplex erscheinen, dennoch lassen sich mit strategischer Planung viele Herausforderungen bewältigen. Nutzen Sie deshalb unbedingt unseren kostenlosen Precheck, um frühzeitig einen Überblick über notwendige Maßnahmen zu erhalten und potenzielle Kostenfallen zu vermeiden. Diese proaktive Herangehensweise schafft nicht nur Planungssicherheit, sondern verhindert auch teure Last-Minute-Lösungen oder mögliche Bußgelder.
Darüber hinaus sollten Unternehmen die EPBD-Novelle als Teil einer größeren Transformation betrachten. Klimaneutralität bis 2050 erfordert grundlegende Veränderungen im Gebäudesektor. Unternehmen, die jetzt die richtigen Weichen stellen, sichern sich einen Wettbewerbsvorteil und leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Zeit zum Handeln ist gekommen – wer frühzeitig beginnt, profitiert am meisten.
FAQs
Q1. Was sind die wichtigsten Änderungen der EPBD-Novelle 2024? Die Novelle führt den Standard des Nullemissionsgebäudes ein, fordert schrittweise Sanierungen von Bestandsgebäuden und verpflichtet zur Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge bei Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen.
Q2. Bis wann müssen Unternehmen die neuen Anforderungen umsetzen? Die Mitgliedstaaten haben bis zum 28. Mai 2026 Zeit, die EPBD-Novelle in nationales Recht umzusetzen. Unternehmen sollten sich jedoch frühzeitig vorbereiten, um alle Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.
Q3. Welche konkreten Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen? Unternehmen müssen energetisch ineffiziente Gebäude sanieren, Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installieren, Solarenergieanlagen bei Renovierungen einplanen und Gebäudeautomationssysteme für größere Anlagen implementieren.
Q4. Welche Herausforderungen können bei der Umsetzung auftreten? Zu den Herausforderungen gehören die Abgrenzung von Zuständigkeiten, fehlende Netzkapazitäten für Ladeinfrastruktur und PV-Anlagen sowie mögliche Bußgelder bei Nichteinhaltung der Fristen.
Q5. Wie können sich Unternehmen am besten auf die Umsetzung vorbereiten? Es wird empfohlen, frühzeitig eine Bestandsaufnahme der eigenen Immobilien durchzuführen, einen kostenlosen Precheck zu nutzen, um betroffene Gebäude zu identifizieren, und langfristige Strategien zur Einhaltung der Vorschriften zu entwickeln.